Hier finden Sie Erläuterungen zu wichtigen Begrifflichkeiten und Gesetzesgrundlagen sowie einzelnen Aspekten der Genehmigungsphase.
Deponien der Klasse 2 müssen nach den Vorschriften der Deponieverordnung (DepV) mit einer Basisabdichtung ausgestattet sein. Die Basisabdichtung besteht aus verschiedenen Dichtungsschichten unterschiedlicher Materialien, die das Eindringen von Sickerwasser aus dem Deponiekörper in das Grundwasser verhindern.
Der Deponieabschnitt „Am Bergweg“ verfügt über eine Basis-Kombinationsabdichtung, die gemäß den Anforderungen der Deponieverordnung wie folgt aufgebaut ist (von unten nach oben):
Die Basisabdichtung verhindert durch mehrere Schichten und einer Gesamtdicke von mindestens 1,50 m das Durchsickern von Stoffen, die von den Abfällen ausgehen könnten. Sie ist ein essenzieller Teil der Planung und Umsetzung der Deponieerweiterung und ein entscheidender Punkt beim Schutz von Natur und Umwelt.
Statische Berechnung Kunststoffrohre liegt vor.
Die Oberflächenabdichtung verhindert das Eindringen von Niederschlagswasser und die damit verbundene Bildung von Sickerwasser.
Auf den Abfall selbst werden durch verschiedene Schutzschichten die einzelnen Materialien sauber voneinander getrennt, sodass zum Beispiel durch den Einsatz von Schutzvliesen die mechanische Beschädigung der Kunststoffdichtungsbahn verhindert werden kann.
Die Oberflächenabdichtung der Deponieerweiterung ist gemäß den Anforderungen der Deponieverordnung wie folgt aufgebaut (von unten nach oben):
Für die geplante DK II-Deponieerweiterung fand am 29.09.2014 ein Scopingtermin für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens statt. Dort wurde die Erstellung eines Staubgutachtens gefordert.
Hier finden Sie die vereinfachten und zusammengefassten Ergebnisse aus dem Bericht Nr. M187586/01 des Staubgutachtens, erstellt am 13. November 2025 (Müller-BBM Industry Solutions GmbH):
Aufgabe:
Ausbreitungsberechnung unter Berücksichtigung der standortspezifischen meteorologischen Gegebenheiten sowie die Ermittlung der Schwermetallzusatzbelastung durch die Inhaltsstoffe des Abfalls
Grundlage:
Pessimistisches Jahr, in dem sowohl Abfalleinbau als auch der Bau der Basisabdichtung parallel stattfinden
Ergebnisse:
Die Staubemissionen sind höher als der festgelegte Grenzwert. Deshalb muss berechnet werden, wie viel Gesamtzusatzbelastung dadurch entsteht. Allerdings ist der zusätzliche Staub aus dem Deponiebetrieb in der geplanten Erweiterungsfläche für die Umgebung unbedeutend. Bezüglich Schwermetallgehalte im Abfall werden die festgesetzten Grenzwerte eingehalten, sodass es keiner weiteren Untersuchung bedarf.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind auch die schalltechnischen Belange zu berücksichtigen. Hierfür wurde eine Untersuchung zur Geräuschentwicklung durch die geplante Deponieerweiterung vorgenommen.
Hier finden Sie die vereinfachten und zusammengefassten Ergebnisse aus dem Bericht Nr. P25-069/1 der Schalltechnischen Untersuchung, erstellt am 23. Oktober 2025 (FIRU GfI mbH):
Aufgabe:
Ermittlung und Beurteilung einer Gewerbelärmzusatzbelastung an den nächstgelegenen störempfindlichen Nutzungen in der Umgebung.
Grundlage:
Plan- und Datengrundlagen für den geplanten Deponieabschnitt „Am Bergweg“ unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bebauungsplände, digitalen Höhen- und Gebäudedaten sowie Abstimmung über aktualisierte Planungen und Betriebsvorgänge.
Die Ermittlung und Bewertung der Gewerbelärmeinwirkungen erfolgt nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie weiteren Berechnungsvorschriften und sonstigen Erkenntnisquellen.
Ergebnisse:
Der Immissionsrichtwert für Gewerbelärmeinwirkungen wird an den nächstgelegenen Immissionssorten durchweg unterschritten. Es besteht somit keine Annahme einer Lärmbelästigung.
Es handelt sich um eine Erweiterung der bestehenden Deponie. Somit beinhaltet der Antrag die Annahme der identischen Abfälle, wie sie in den vergangenen 30 Jahren bereits in Heßheim abgelagert werden.
Es sollen ausschließlich mineralische Abfälle entsorgt werden. Dies können zum Beispiel belasteter Bodenaushub, Bauschutt, Asphalt oder Abbruchabfälle sein.
Zudem: Schlacken, Aschen, Gießereisande, künstliche Mineralfaser (Glas- bzw. Mineralwolle), Asbest/ Eternitplatten, Straßenkehricht
Diese Abfälle werden vor Anlieferung beprobt und analysiert.
Es gibt einen Monobereich für künstl. Mineralfasern und Asbest.
Da wir seit 1993 nur noch mineralische Abfälle ablagern, welche geruchlos sind, wird es zu keiner Geruchsbelästigung kommen. Diese geht nur von organischen Abfällen (z.B. Hausmüll) aus.
Hier geht es zum Positivkatalog aus dem Antrag zur Deponioeerweiterung.
Während der Betriebsphase, also vor dem Aufbringen der Oberflächenabdichtung, regnet es auf den noch nicht abgedeckten Deponiekörper.
Dieses Regenwasser sickert durch den deponierten Abfall und sammelt sich an der Basisabdichtung. Die Sickerwasserleitungen leiten dieses Sickerwasser nach außen ab, wo es der Sickerwasserreinigungsanlage zugeführt wird. In dieser wird es gereinigt und in einem Tank zwischengelagert.
Nach erfolgter Analyse und mit Nachweis der Einhaltung der Einleitkriterien wird das gereinigte Wasser in das kommunale Kanalnetz eingeleitet.
Die Deponieverordnung (DepV) ist ein zentrales Regelwerk in Deutschland, das die Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Deponien regelt.
Deponien werden nach Deponieverordnung (DepV) in unterschiedliche Klassen, mit unterschiedlichen Abdichtungssystemen, eingeteilt. Je nach Belastung des Abfalls wird die Deponie der dazu passenden Deponieklasse zugeordnet.
Die bestehende Deponie sowie die Deponieerweiterung in Heßheim ist der Deponieklasse 2 zugeordnet.
Im Vergleich zur Deponie Klasse I besitzt diese Deponie Klasse eine Basisabdichtung, welche Sickerwasser rekultiviert.
Der Monobereich ist ein örtlich begrenzter Spezialbereich auf der Deponie, in dem künstliche Mineralfaser- und Asbestabfälle gesondert eingelagert wird. Diese besonderen Abfälle sind nach Gefahrgutrecht und Arbeitsschutzrichtlinien schon verpackt bei Transport und Anlieferung und werden inklusive dieser Verpackung streng nach Einhaltung der Arbeitsschutzrichtlinien in die Deponie eingebaut. Nach der Deponierung werden diese Abfälle täglich abgedeckt.
Damit – und mit der Verpackung – ist sichergestellt, dass keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
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