Deponieerweiterung Hessheim | Süd-Müll GmbH & Co. KG

Antragseinreichung zur Deponieerweiterung

Die Süd-Müll GmbH & Co. KG hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) mit Schreiben vom 11.12.2025 einen Antrag auf Planfeststellung zur Erweiterung der Deponie Heßheim gestellt. Für einige vorbereitende Baumaßnahmen wird die Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragt.

Dieser neue Deponieabschnitt „Am Bergweg“ schließt sich im Osten an den bereits vorhandenen „Deponieabschnitt Ost“ der Deponie Heßheim an und überlagert mit seiner Westböschung zum Teil die Ostböschung der bestehenden, planfestgestellten Deponie.

Der geplante Deponieabschnitt hat eine Flächengröße von insgesamt rd. 9,1 ha und soll ebenfalls der Deponieklasse II zugeordnet werden. Das durch die Erweiterung erzielbare, nutzbare Deponievolumen beträgt ca. 1.567.000 m3.

Der neue Deponieabschnitt „Am Bergweg“ hat eine maximale Endhöhe von 144,50 müNN. Im Bereich des neuen Deponieabschnitts wird ein Basisabdichtungssystem errichtet, das u.a. aus einer technisch-geologischen Barriere und zwei Abdichtungskomponenten besteht. Im Zuge dessen wird ebenfalls ein Entwässerungssystem zur Fassung und Ableitung des Deponiesickerwassers hergestellt.

Das Deponiesickerwasser wird in einer Behandlungsanlage gereinigt und anschließend in die öffentliche Kanalisation eingeleitet.

Nach seiner Stilllegung wird der geplante Deponieabschnitt „Am Bergweg“ mit einem Oberflächenabdichtungssystem aus zwei Komponenten nach dem Stand der Technik versehen. In diesem Zuge wird auch ein Oberflächenentwässerungssystem hergestellt, das die gezielte Fassung und Ableitung des Oberflächenwassers gewährleistet.

Zur planmäßigen Umsetzung des Vorhabens ergibt sich das Erfordernis der Beantragung einiger wasserrechtlicher Zulassungen. Unter anderem werden daher eine gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG zur Versickerung von Niederschlagswasser in der geplanten Versickerungsmulde Ost sowie eine gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Altbach beantragt.

Die jeweils abschließende Entscheidung über die beantragte Gewässerbenutzung ist eine separate Einleitungserlaubnis, die von der Planfeststellungsbehörde gesondert ausgesprochen, aber sinnvollerweise mit dem Planfeststellungsbeschluss in einem Bescheidsdokument verbunden wird.